Regeln

 

Die allgemeinen Regeln sind in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes festgeschrieben

siehe folgende Links (auf das Symbol klicken):

 

Allgemeine Informationen des DSB

Sportordnung des deutschen Schützenverbundes e.V.
Allgemeine Regeln DSB
Regeln für Armbrust
Regeln für das Auflageschießen
Regeln für Bogen

Regeln für Flinten

Regeln für Gewehr
Regeln für Pistole
Regeln für Vorderlader
Regeln für die laufende Scheibe
Regeln für Finale in den ISSF-Wettbewerben
"Liste B"
Schießordnung für Bogenschießplätze
Regeln für Sommerbiathlon

 

 

Es gilt das momentan gültige Waffengesetz und die Standordnung.

 

Auszug der Schwerpunkte aus der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes:

Sicherheit:  

Schützen ist die Ausübung des Schießsports mit Schusswaffen nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson (Aufsicht) gestattet. Die  Aufsicht darf nicht am Schießen teilnehmen.

Bei minderjährigen Schützen sind die Mindestalterangaben nach dem Waffenrecht zu beachten. Die schriftliche Erklärung des Personensorgerechtsberechtigten muss vorliegen oder der Personensorgeberechtigte muss anwesend sein.

Bei allen auf den Schießständen abgestellten Feuerwaffen (bei Luftdruck- und Gasdruckwaffen soweit möglich) müssen die Verschlüsse offen und die Magazine entfernt sein.

Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn:

 

Waffen, Munition und Ausrüstung:

Alle Waffen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Auf jeder Handfeuerwaffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen Vorschriften vorhanden sein.

Spezialmunition, wie Leuchtspur-, Brandmunition usw., ist verboten.

Disziplinarbestimmungen:

Schützen, die sich mit der geladener Waffe im Schützenstand umdrehen, die geladene Waffe aus der Hand legen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden disqualifiziert und vom Stand verwiesen.

Waffen- und Ausrüstungskontrolle:

Jeder Schütze muss vor jedem Schießen seine Waffe mit Zubehör sowie die am Körper getragene und sonstige Ausrüstung dem zur Waffenkontrolle und Bekleidungskontrolle bestimmten Mitarbeiter vorweisen. Dieser prüft sie auf Vorschriftsmäßigkeit nach den Bestimmungen der Sportordnung.

Der Abzugswiderstand wird mit einem Prüfgewicht geprüft. Er ist die Kraft die am Abzug auszulösen. Der Abzugswiderstand hat einen zulässigen Wert (=Mindestabzugswiderstand), wenn das Prüfgewicht am Abzug bei senkrecht gehaltenem Lauf die gespannte und ungeladene Waffe nicht auslöst.

Die Prüfgewichte dürfen nur eine Minustoleranz von 2g aufweißen.

Doping:

Jegliche Art von Doping ist verboten.

Unter Doping versteht man die Verabreichung an oder die Verwendung jeglicher Substanz und/oder Methode durch einen Sportler, welche von der Medizinischen Kommission des IOC, des NOK, der ISSF, der FITA und/oder der Satzung der des Deutschen Schützenbundes (DSB) verboten ist und dem Zweck dient, auf künstliche und unfaire Weise dessen Wettkampfleistung zu Steigern.

 In den olympischen Wettbewerben werden in der Schützen-, Damen- und Juniorenklasse A m/w Dopingkontrollen durchgeführt. In allen Wettbewerben und in allen Wettkampfklassen Können Dopingkontrollen durchgeführt werden.